Schimmelpilz in Innenräumen
Schimmelpilz kann in Innenräumen zu einer großen Belastung werden. Abgesehen von gesundheitlichen, hygienischen und psychischen Belastungen, entspricht ein Gebäude mit Schimmelpilzbefall schlichtweg nicht den Anforderungen des Gesetzgebers, wie z.B. in der Sächsischen Bauordnung zu finden:
SächsBO § 13 (1):
„Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“
Um Schimmelpilz langfristig erfolgreich zu beseitigen, ist die Ursachenfindung der erste Schritt.
Die häufigsten Ursachen für Schimmelpilzbildung sind:
Nichteinhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2
Undichtigkeiten des Gebäudemantels (z.B. Risse, Abdichtungsfehler, Dachhaut)
Zu hohe relative Luftfeuchte (etwa über 65%)
Leckagen / Wasserschäden
Oftmals kann eine Schimmelpilzentwicklung nach unzureichend geplanten Sanierungsmaßnahmen auftreten, etwa bei Erneuerung der Fenster bei gleichbleibender Dämmung der Außenwände. Doch muss eine Schimmelpilzentwicklung nicht immer auf baulichen Fehlern basieren. Auch Faktoren wie die Möbelpositionierung nah an den Außenwänden oder das Lüftungs- und Nutzerverhalten können ausreichen, um in grenzwertigen Bereichen dem Schimmelpilz die nötigen Bedingungen für Wachstum bereitzustellen. In solchen Fällen kann die Ursache ohne große Kosten verhältnismäßig schnell abgestellt werden.
Für die Entfernung von Schimmelpilzbefall gilt: Ist die betroffene Fläche größer als etwa eine Kreditkarte, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.